Rechtsprechung
   VG Neustadt, 26.06.2014 - 1 L 525/14.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15242
VG Neustadt, 26.06.2014 - 1 L 525/14.NW (https://dejure.org/2014,15242)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.06.2014 - 1 L 525/14.NW (https://dejure.org/2014,15242)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 1 L 525/14.NW (https://dejure.org/2014,15242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,15242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 FeV, § 46 Abs 1 FeV, Anl 4 Nr 9.2.2 FeV, § 80 Abs 3 VwGO
    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; gelegentlicher Konsum bei lang auseinanderliegenden Konsumakten; Aussagegehalt des THC-COOH-Wertes; Aussagegehalt des THC-Wertes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des gelegentlichen Konsums von Cannabis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Neustadt, 26.06.2014 - 1 L 525/14
    So hat auch der VGH Bayern (Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 und Beschluss vom 2. April 2009 - 11 CS 09.372) die Berücksichtigung eines mehrere Jahre zurückliegenden Konsums bejaht und insbesondere eine Zeitspanne von 5 Jahren seit dem zurückliegenden Konsum nicht als rechtliches Verwertungshindernis angenommen.
  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.372

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Neustadt, 26.06.2014 - 1 L 525/14
    So hat auch der VGH Bayern (Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 und Beschluss vom 2. April 2009 - 11 CS 09.372) die Berücksichtigung eines mehrere Jahre zurückliegenden Konsums bejaht und insbesondere eine Zeitspanne von 5 Jahren seit dem zurückliegenden Konsum nicht als rechtliches Verwertungshindernis angenommen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Neustadt, 26.06.2014 - 1 L 525/14
    Das OVG RP (Beschluss vom 22. Februar 2012 - 10 D 11493/11 und Beschluss vom 2. März 2011 - 10 B 11400/10) hat aber überzeugend dargelegt, dass bereits ein Wert von 55 ng/ml THC-Carbonsäure zur Annahme gelegentlichen Konsums genügt, wenn daneben keine schlüssige Erklärung des Fahrerlaubnisinhabers erfolgt, dass es sich trotz des festgestellten Wertes um das Ergebnis eines "Erstkonsums" handelt.
  • VGH Bayern, 23.05.2013 - 11 CS 13.785

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsums vom Amphetamin

    Auszug aus VG Neustadt, 26.06.2014 - 1 L 525/14
    Dies ist nach der herrschenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem auch die Fälle des Fahrerlaubnisentzugs wegen fehlender Fahreignung gehören, zulässig (OVG RP, Beschluss vom 28. August 2013 - 10 B 10779/13 und BayVGH, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 11 CS 13.785, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht